Über mich | Team


Hier die Vorteile, wenn Sie sich für einen Wahlarzt entscheiden:

  • Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Betreuung
  • Wir nehmen uns Zeit für ein persönliches Gespräch
  • Wir bieten kurze Wartezeiten in der Ordination und eine individuelle Terminplanung

Die Honorare werden direkt zwischen dem Patienten/innen und dem Wahlarzt verrechnet. Mit der Honorarnote können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse um Kostenrückerstattung ansuchen. Es erfolgt in der Regel die Rückvergütung in Höhe von 80% des Kassenhonorars (nicht des bezahlten Wahlarzthonorars). Je nach Krankenkasse und erbrachter Leistung (im Kassensinn) ist die Ersatzleistung unterschiedlich hoch.

Einige Zusatzversicherungen übernehmen die gesamte Bezahlung des Wahlarzthonorars oder einen bestimmten Prozentsatz – erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung.

Eine Ausnahme besteht bei der Vorsorgecoloskopie. Sollten bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Vorsorge-Darmspiegelung bestehen, so ist für Sie ab dem 50. Lebensjahr, danach alle 10 Jahre, die Durchführung dieser Untersuchung völlig kostenlos.